Förderungen
Erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen, fördert die Marktgemeinde Rankweil die Kinderbetreuungsbeiträge.
Was wird zusätzlich gefördert?
- Erweiterung der Grundangebote für 3- bis 5-Jährige
- Beitrag für Kleinkinder ab 1 Jahr bis 3 Jahre
- Ferienbetreuung
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Kindes in Rankweil
- Einkommensnachweise sind jährlich neu vorzulegen (Stichtag 20. August)
- Einkommensänderungen während des Kindergartenjahres sind sofort zu melden
Berechnungsbasis
Es werden jene Kinder anerkannt, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Was wird berücksichtigt?
- monatliches Nettoeinkommen der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Eltern oder Lebensgefährten
- Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente)
- sonstige Bezüge (z.B. Mieteinnahmen)
- Familienzuschuss
- Wohnbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
Was wird nicht berücksichtigt?
- 13. und 14. Bezug
- Familienbeihilfe
- Leistungen für Sonderbedarf (z.B. Pflegegeld, Hilflosenzuschuss, etc.)
Bei selbstständig Erwerbstätigen wird 1/14 des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Nähere Informationen finden Sie im aktuellen Folder.