Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird ebenso über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Nähere Informationen zur Befreiung finden Sie auf der Webseite des ORF-Beitrags Service.
Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder hier.