Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, gehört dies zu den schwersten Stunden im Leben der Hinterbliebenen. Zur Trauer kommen nach einem Todesfall auch noch zahlreiche organisatorische Fragen hinzu.
Der Gemeindearzt bzw. ärztliche Notdienst übernimmt die Funktion des Totenbeschauers. In erster Linie übernimmt das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen alle mit dem Todesfall und der Beisetzung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dieses informiert auch über die benötigten Dokumente und Unterlagen im Zusammenhang mit der Beurkundung des Todesfalls.
Zugleich informiert das Bestattungsinstitut das Gemeindeamt der Gemeinde, in welcher die Person verstorben ist, und gibt die Beurkundung des Todesfalls bei einem Standesamt in Auftrag. Das Standesamt verzeichnet/beurkundet den Todesfall im Personenstandsregister, erstellt die Sterbeurkunde und übergibt diese dem Bestattungsunternehmen.
Die Abmeldung einer verstorbenen Person mit Wohnsitz in Österreich findet automatisch im Zuge der Beurkundung statt. Zeitgleich wird auch das zuständige Bezirksgericht über den Sterbefall informiert und von diesem ein Notar nach der jeweiligen Notariatsordnung für die Verlassenschaftsabhandlung zugeteilt.
Sterbeurkunde
Grabstätten
Friedhofsgebühren
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, verschiedene Dokumente.
In einer Sterbeurkunde werden folgende Daten festgehalten
Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Bei bereits vollständiger Erfassung des Sterbefalles im Personenstandsregister kann die Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.
Die Friedhofanlagen der Marktgemeinde Rankweil sind
Informationen zu den Friedhofanlagen der Marktgemeinde Rankweil erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder beim Friedhofsverwalter Thomas Lins.
Bei Zusendung der Sterbeurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.