Der Reisepass gehört zu den sogenannten Reisedokumenten und wird international z.B. für Flugreisen benötigt. Ein Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Kindern unter zwölf Jahren entsprechend kürzer. Eine Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht möglich, er muss immer neu ausgestellt werden. Trotz Restgültigkeit kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.
Die Beantragung eines Reisepasses ist unabhängig vom Hauptwohnsitz bei jeder Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) im Inland möglich. Personen mit Hauptwohnsitz in Rankweil können den Reisepass im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil beantragen, Passbehörde bzw. ausstellende Behörde ist dann die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich gestellt werden.
Bei Verlust wird bei der Antragstellung zusätzlich eine Verlustanzeige aufgenommen und an die Bezirkshauptmannschaft zur Verlustregistrierung weitergeleitet. Eine Diebstahlsanzeige eines Reisedokuments kann bei der örtlichen Polizeidienststelle aufgenommen werden.
Bei zweifelhaften Angaben oder bei Abweichungen der persönlichen Daten können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.
Volljährige Person, mit gültigem oder kürzlich abgelaufenem Reisepass oder Personalausweis
Volljährige Person, bei geänderten Personaldaten oder nach Namensänderung
Volljährige Person, ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis / bei Verlust
Kinder oder minderjährige Personen
Ein Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren kann nur vom gesetzlichen Vertreter beantragt werden, der z.B. bei gemeinsamer Obsorgeregelung die Vertretungsbefugnis nachweisen muss. Das Kind muss zur Identitätsfeststellung anwesend sein (auch wenn es sich um ein Baby handelt). Die oben genannten Dokumente und Unterlagen gelten je nach Situation sinngemäß auch für Kinder; hinzu kommen die Regelungen für die gesetzliche Vertretung des Kindes.
Neugeborene oder noch ohne Reisedokument
Die Anwesenheit eines Elternteils ist verpflichtend, folgende Unterlagen sind bereitzuhalten:
Zweitpass
Notpass
Ist aus beruflichen Gründen die Ausstellung eines Zweitpasses erforderlich, so ist bei der Antragstellung eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen. Die Gültigkeit des Zweitpasses ist auf 5 Jahre begrenzt.
Für Notfälle kann bei der Bezirkshauptmannschaft ein Notpass ausgestellt werden. Dieser ist nur wenige Tage gültig, meist nur für die geplante Reise. Mit dem Notpass kann kein weiteres Reisedokument beantragt werden, dafür sind die oben genannten Dokumente erforderlich
Die Bearbeitung und Zustellung eines Reisepasses dauert in der Regel ca. 14 Werktage.
Sollten Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, ist eine Antragstellung bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) erforderlich. Bei der Bezirkshauptmannschaft können Sie auch einen Express- oder Notpass beantragen. Dazu ist eine Terminvereinbarung online oder telefonisch mit der jeweiligen BH notwendig. (Bezirkshauptmannschaften Vorarlberg).
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).