Der erste Schritt auf dem Weg zur Eheschließung bzw. eingetragenen Partnerschaft in Rankweil ist eine Terminanfrage beim Standesamt und in weiterer Folge die Anmeldung der Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaft. Die Terminanfrage für eine Trauung/Partnerschaft in der Stickerei erfolgt über das Standesamt.
Der erste Schritt auf dem Weg zur standesamtlichen Trauung ist die Terminanfrage beim Standesamt. Dies kann online über das Anfrageformular oder telefonisch geschehen. Möchten Sie einen bestimmten Trauraum in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte die begrenzte Gästezahl und teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Anfrage mit (siehe Trauräumlichkeiten).
Für die spätere Anmeldung sind einige Unterlagen und Dokumente im Original notwendig. Je nach Sachlage ist dies sehr unterschiedlich. Im Zuge der Anfrage geben wir Ihnen gerne schriftlich Auskunft darüber.
Anschließend erfolgt die Anmeldung der Eheschließung (Ermittlung der Ehefähigkeit, früher: Aufgebot) beim Standesamt Rankweil. Alternativ kann diese auch bei jedem Standesamt in Österreich geschehen. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate (wir empfehlen zwei bis drei Monate) vor der Eheschließung erfolgen. Bei diesem Vorgespräch wird nach den Formalitäten auch der Ablauf der Trauung besprochen.
Wenn sich ein Paar entschieden hat, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, erfolgt dies unter gleichzeitiger und persönlicher Anwesenheit der Partner:innen vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten. Bei der eingetragenen Partnerschaft wird, ähnlich zur Eheschließung, ein Konsensgespräch (Ja-Wort) geführt sowie die Rechtswirksamkeit mit der Unterschrift besiegelt. Die Partnerschaft wird in unseren Trauräumlichkeiten geschlossen bzw. eingegangen.
Eine Terminanfrage für eine Verpartnerung können Sie online über das Anfrageformular oder telefonisch stellen.
Für die Anmeldung beim Standesamt sind einige Unterlagen und Dokumente notwendig. Je nach Sachlage können diese sehr unterschiedlich ausfallen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, was vorgelegt werden muss.
Liegen die erforderlichen Dokumente im Original vor, kann die Anmeldung (Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit) erfolgen. Dies sollte frühestens sechs Monate (wir empfehlen zwei bis drei Monate) vor der eingetragenen Partnerschaft sein. Bei diesem Vorgespräch wird nach den Formalitäten auch der Ablauf der Verpartnerung besprochen.
Auch bei der eingetragenen Partnerschaft ändert sich der Familienstand der Partner:innen, daher kann sie auch später nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Zudem ist im Falle einer gewünschten Auflösung eine Scheidung (gleich der Ehe) bei Gericht zu vollziehen.
Bei Partnerschaften mit fremden Staatsangehörigen kann es vorkommen, dass der Heimatstaat die eingetragene Partnerschaft nicht anerkennt und dort nicht in das vorhandene Personenstandsregister einträgt. Das kann zum Problem führen, dass der Familienstand in Österreich und im Heimatstaat unterschiedlich geführt wird!
Ehe oder Partnerschaft? Wir können Ihnen keine Rechtsauskünfte erteilen, welche Form der Partnerschaft für Sie persönlich sinnvoll ist. Da sich diese Entscheidung auf Ihre Lebenssituation bezieht, empfehlen wir bei rechtlichen Fragen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Die Anforderungen an die Räumlichkeiten, in denen der gemeinsame Lebensweg beginnen soll, sind so individuell wie die Hochzeitspaare selbst. Daher haben Paare in Rankweil die Wahl zwischen drei verschiedenen Trauräumen. Je nach Anzahl der erwarteten Gäste finden Trauungen und Partnerschaften im Trauraum im Gewölbekeller des Rathauses, in der Häusle-Villa oder in der Stickerei statt. Aus organisatorischen Gründen ist der gewünschte Trauraum bereits bei der Terminanfrage bekanntzugeben und wird im Falle einer Terminzusage für Sie für den Zeitraum der Trauung reserviert.
Häusle-Villa
Trauung / Verpartnerung in der Häusle-Villa
Stickerei
Trauung / Verpartnerung in der Stickerei
Gewölbekeller im Rathaus
Eine Heiratsurkunde bestätigt die Eheschließung zweier Menschen. Die Partnerschaftsurkunde gilt als Nachweis der eingetragenen Partnerschaft. Die Heiratsurkunde und die Partnerschaftsurkunde gehören neben der Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde zu den wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde, gleichermaßen die Partnerschaftsurkunde, enthält:
Nach der Eheschließung oder Verpartnerung im Standesamt Rankweil erhalten Sie zwei Exemplare Ihrer Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde. Sie können weitere Exemplare zu einem späteren Zeitpunkt bei jedem Standesamt in Österreich beantragen.
Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Für die Ausstellung eines elektronischen Registerauszugs mittels ID-Austria fallen keine Kosten an.
Informationsblatt Standesamt Rankweil (168 KB) - .PDF