Förderungen

Erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen, fördert die Marktgemeinde Rankweil die Kinderbetreuungsbeiträge.

Was wird zusätzlich gefördert?

  • Erweiterung der Grundangebote für 3- bis 5-Jährige
  • Beitrag für Kleinkinder ab 1 Jahr bis 3 Jahre
  • Ferienbetreuung


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Kindes in Rankweil
  • Einkommensnachweise sind jährlich neu vorzulegen (Stichtag 20. August)
  • Einkommensänderungen während des Kindergartenjahres sind sofort zu melden


Berechnungsbasis
Es werden jene Kinder anerkannt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. 

Was wird berücksichtigt?

  • monatliches Nettoeinkommen der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Eltern oder Lebensgefährten
  • Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente)
  • sonstige Bezüge (z.B. Mieteinnahmen)
  • Familienzuschuss
  • Wohnbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld


Was wird nicht berücksichtigt? 

  • 13. und 14. Bezug
  • Familienbeihilfe
  • Leistungen für Sonderbedarf (z.B. Pflegegeld, Hilflosenzuschuss, etc.)

Bei selbstständig Erwerbstätigen wird 1/14 des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen.


Nähere Informationen finden Sie im aktuellen Folder.